Bildungsvoraussetzungen/
Zulassungsbeschränkungen
Ein Realschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie die Vollendung des 18. Lebensjahres sind Voraussetzung. Wir empfehlen bei fehlender Berufserfahrung, z.B. nach dem Abitur, ein freiwilliges soziales Jahr abzuleisten. Weitere Voraussetzungen für die Ausbildungsteilnehmer*innen sind:
eine deutliche, dialektneutrale Aussprache
eine gesunde, belastbare Stimme
ein einwandfreies Hörvermögen